Die Bestellung dieser Rechtspflegeorgane richtet sich nach dem Universitätsgesetz und dem Universitätsstatut.
Disziplinarkommission
Die Disziplinarkommission setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, welche(r) zur Universität weder in einem Dienstverhältnis steht noch immatrikuliert ist. Hinzukommen zwei Ordentliche Professorinnen oder Professoren sowie je ein Angehöriger oder eine Angehörige des Mittelbaus und der Studentenschaft. Die Disziplinarkommission spricht Recht bei schuldhaften Verstössen gegen die Ordnung der Universität.
Rekurskommission
Die Rekurskommission setzt sich zusammen aus vier Ordentlichen Professorinnen und Ordentlichen Professoren, von denen einer oder eine als Präsidentin oder Präsident fungiert. Hinzukommen je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Mittelbaus und der Studentenschaft. Die Rekurskommission entscheidet bei Rekursen gegen Verfügungen von Universitätsorganen, welche gestützt auf Studien- oder Prüfungsvorschriften erlassen wurden.
Weitere universitäre Rechtspflegeorgane und Schlichtungsverfahren
In sämtlichen übrigen Belangen kann in erster Instanz Rekurs beim Senatsausschuss erhoben werden. Diese Streitigkeiten sollen jedoch primär im Rahmen einer gütlichen Einigung über die zuständige Schlichtungsstelle erledigt werden. Letzte universitätsinterne Rechtsmittelinstanz ist der Universitätsrat.
Anlaufstellen im Schlichtungsverfahren
Bei Verletzung der persönlichen Integrität wenden Sie sich bitte an das Servicezentrum Chancengleichheit oder die Leitung Personal und Sport.
Bei Verletzung der Integrität wissenschaftlicher Arbeiten ist das Präsidium der Forschungskommission die richtige Anlaufstelle.
Ombudsstelle
Die universitäre Ombudsstelle hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen den Universitätsangehörigen zu fördern und Konflikte auf informellem Weg zu lösen, falls sie über die obengenannten Anlaufstellen nicht geklärt werden konnten. Die Ombudsstelle kann unter ombudsstelle@unisg.ch kontaktiert werden.